Der Benutzer ist verpflichtet, bei der Entgegennahme eines Mediums dieses auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschädigung und Verlust zu schützen.
Bei Beschädigung oder Verlust entliehener Medien ist der Benutzer ersatzpflichtig.
Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Es haftet in jedem Fall der Benutzer, auf dessen Namen die Medien ausgeliehen wurden.
Die Bibliotheksleitung ist dazu berechtigt, bei unangemessenem Verhalten in den Bibliotheksräumen und bei schlechtem Umgang mit den Medien den Benutzer von der Bibliotheksnutzung auszuschließen.